Ergoldsbach - Essenbach - Hohenthann
Ergoldsbach - Essenbach - Hohenthann

Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

  • Prüfbescheinigung Mofa - Mindestalter 15 Jahre / Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h
  • Klasse AM: zweirädrige Kleinkrafträder (Roller); Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45km/h. sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz bis 45 km/h- (Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S - Mindestalter 16 Jahre
  • Klasse A1: Leichtkrafträder; ab 16 Jahren - Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11kw/15PS (0,1 KW/kg). Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern; Hubraum über 50 ccm oder über 45 km/h/Leistung max 15 kW. Die Klasse AM ist eingeschlossen
  • Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg (max. 70 KW bei Drosselung) - die Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. (Alterwerb Klasse 3 vor 01.04.1980 - hier ist ebenfalls Klasse A1 eingeschlossen)
  • Klasse A: Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW - bwz. dreirädrige Kraftfahrzeuge mti symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm oder über 45 km/h/Leistung über 15 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss der Klassen AM, A1, A2. Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren /Kraftwägen bis 3,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer; Die Klassen L und AM sind mit eingeschlossen: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
  • Klasse BF 17 = Klasse B: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren - vgl. Klasse B
  • Klasse BE: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg. Vorbesitz Klasse B. Keine Theorieprüfung erfoderlich - praktische Prüfung muss sein!
  • Klasse B96: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG des Anhängers über 750 kg oder zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg. Wird druch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
  • Klasse L: Zugmaschinen/Traktor bbH bis 40 km/h, mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h - auch mit Anhänger; Mindestalter 16 Jahre
  • Klasse T: Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke max. 60 km/h; für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss Klasse AM, L
  • Klasse C1: Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit zG über 3.500 kg bis max 7.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer; Anhänger bis 750 kg zG; Vorbesitz Klasse B, Mindesalter 18 Jahre
  • Klasse C1E: Kraftfahrzeuge (Klasse C1) mit mehr als 3.500 kg Gesamtmasse (nicht mehr als 7.500 kg), mit Anhänger nicht mehr als 12.000kg; Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 3.500 kg oder zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg. Vorbesitz Klasse C1; Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs", Mindestalter 18 Jahre
  • Klasse C, CE: LKW über 3,5 t, Anhänger bis 750 kg zG (CE = mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 750 kg); Mindesalter 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
  • Klasse D1, D1E: Kfz für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer, Länge max. 8m - mit Anhänger bis 750 kg zG (D1E = mit Anhänger über 750 kg) - Vorbesitz Klasse B, bei Klasse D1E Vorbesitz Klasse D1, Einschluss BE sowie C1E bei Vorbesitz C1, Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"
  • Klasse D, DE: Kfz für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer, mit Anhänger bis 750 zG; Vorbesitz Klasse B, Einschluss D1. Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation (DE = D mit Anhänger zG über 750 kg, Einschluss BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1)

Fahrschule Ergoldsbach

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84061 Ergoldsbach

 

Telefon: 08771 3711

 

Filiale - Hohenthann

Rottenburger Str. 22

84098 Hohenthann

Filiale - Essenbach

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84051 Essenbach

Unterrichtszeiten

Ergoldsbach

Dienstag:

19.00 bis 20.30 Uhr

Freitag:

18.30 bis 20.00 Uhr

Hohenthann

Montag und Donnerstag:

18.30 Uhr bis 20.00 Uhr

Essenbach

Dienstag und Donnerstag: 18.30.Uhr bis 20.00 Uhr

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